{"id":1617,"date":"2011-12-04T07:02:27","date_gmt":"2011-12-04T07:02:27","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nyalatravel.com\/wordpress\/?page_id=1617"},"modified":"2012-08-15T10:35:29","modified_gmt":"2012-08-15T10:35:29","slug":"allgemeine-vertragsbedingungen-fur-den-verkauf-von-pauschalreisen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/nyalatravel.com\/de\/allgemeine-vertragsbedingungen-fur-den-verkauf-von-pauschalreisen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Vertragsbedingungen Fur Den Verkauf Von Pauschalreisen"},"content":{"rendered":"<p><strong>1) VORBEDINGUNG \u2013 ERKL\u00c4RUNG DES BEGRIFFS PAUSCHALREISE<\/strong><\/p>\n<p>Folgendes vorausgesetzt:<\/p>\n<p>a) Das gesetzesvertretende Dekret Nr. 111 vom 17.3.95 zur Umsetzung der EG-Richtlinie 90\/314\/CE verf\u00fcgt zum Schutz der Verbraucher, dass der Veranstalter und Vermittler der Pauschalreisen, an den sich die Verbraucher wenden, \u00fcber die zum Erbringen ihrer T\u00e4tigkeit notwendige Verwaltungserm\u00e4chtigung (Artikel 3\/1, Buchstabe a, gesetzesvertretende Dekret 111\/95) verf\u00fcgen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>b) Der Verbraucher hat Anrecht auf eine Kopie des Verkaufsvertrags der Pauschalreise (laut Artikel 6 des gesetzesvertretenden Dekrets 111\/95), der das unerl\u00e4ssliche Dokument darstellt, um bei Bedarf auf den unter Artikel 18 vorliegender Allgemeiner Vertragsbedingungen erw\u00e4hnten Garantiefonds zur\u00fcckzugreifen.<\/p>\n<p>Die Definition des Begriffs Pauschalreise (Artikel 2\/1 des gesetzesvertretenden Dekrets 111\/95) ist die folgende:<\/p>\n<p>Als Pauschalreise gelten Reisen, Urlaubsaufenthalte und Leistungen im Rahmen von Pauschalreisen, die sich aus einer im voraus festgelegten Verbindung zweier der in der Folge angef\u00fchrten, zu einem Gesamtpreis verkauften oder zum Verkauf angebotenen Dienstleistungen ergeben. Die Leistung muss l\u00e4nger als 24 Stunden dauern oder mindestens eine \u00dcbernachtung einschlie\u00dfen:<\/p>\n<p>a) Bef\u00f6rderung;<\/p>\n<p>b) Unterbringung;<\/p>\n<p>c) andere touristische Dienstleistungen, unabh\u00e4ngig von Transport und Unterbringung (&#8230; omissis) \u2026 , die einen betr\u00e4chtlichen Teil der &#8222;Pauschalreise&#8220; ausmachen.<\/p>\n<p><strong>2) GESETZESQUELLEN<\/strong><\/p>\n<p>Der Kauf-\/Verkaufvertrag wird abgesehen von vorliegenden allgemeinen Bedingungen ebenfalls durch die Klauseln des Reisedokuments, das dem Verbraucher \u00fcbergeben wurde, geregelt. Besagter Vertrag, egal ob er im In- oder im Ausland zu erbringende Leistungen beinhaltet, wird au\u00dferdem durch die Verf\u00fcgungen \u2013 sofern zutreffend \u2013 des Gesetzes 27\/12\/1977 Nr. 1084 zur Ratifizierung und Ausf\u00fchrung des am 23.04.1970 in Br\u00fcssel unterzeichneten Internationalen Abkommens zum Reisevertrag (CCV) sowie durch vorgenanntes gesetzesvertretende Dekret 111\/95 geregelt.<\/p>\n<p><strong>3) INFORMATIONSPFLICHT \u2013 TECHNISCHES INFOBLATT<\/strong><\/p>\n<p>Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, ein technisches Infoblatt in seinem Katalog oder in seinem Programm au\u00dferhalb des Katalogs zu erstellen. Die pflichtm\u00e4\u00dfig in das technische Infoblatt des Katalogs oder des Programms au\u00dferhalb des Katalogs aufzunehmenden Informationen sind:<\/p>\n<p>a) Details der Verwaltungserm\u00e4chtigung des Veranstalters;<\/p>\n<p>b) Details der Haftpflichtversicherungspolice;<\/p>\n<p>c) G\u00fcltigkeitsdauer des Katalogs oder des Programms au\u00dferhalb des Katalogs;<\/p>\n<p>d) Richtwechselkurs zum Zweck der W\u00e4hrungsanpassung, Tag oder Wert;<\/p>\n<p><strong>4) BUCHUNGEN<\/strong><\/p>\n<p>Der Buchungsantrag ist auf einem ausdr\u00fccklich vorgesehenen, ggf. elektronischen Vertragsvordruck abzufassen, der vollst\u00e4ndig ausgef\u00fcllt und vom Kunden unterzeichnet sein muss. Eine Kopie desselben erh\u00e4lt der Kunde. Die Annahme der Buchung mit dem daraus folgenden Vertragsabschluss gilt nur dann als vereinbart, wenn der Veranstalter dem Kunden die entsprechende Best\u00e4tigung an das vermittelnde Reiseb\u00fcro. ggf. auch auf telematischem Weg zukommen l\u00e4sst.<\/p>\n<p>Der Veranstalter wird die nicht in den Vertragsdokumenten, den Brosch\u00fcren bzw. in anderen schriftlichen Mitteilungen enthaltenen Informationen zur vorschriftsm\u00e4\u00dfigen Erf\u00fcllung der ihm durch das gesetzesvertretende Dekret 111\/95 auferlegten Pflichten rechtzeitig vor der Reise bereitstellen.<\/p>\n<p><strong>5)ZAHLUNGEN<\/strong><\/p>\n<p>Die Registriergeb\u00fchr bzw. die individuellen Buchungskosten zur Deckung der Bearbeitungsgeb\u00fchren sind auf \u20ac 25,00 festgelegt.<\/p>\n<p>Die auf 25% des Preises der Pauschalreise festgelegte Anzahlung zuz\u00fcglich zur Registriergeb\u00fchr und der etwaigen Versicherungsgeb\u00fchr sind bei der Buchung bzw. bei der verbindlichen Antragsstellung zu leisten. Der Restbetrag muss sp\u00e4testens 15 Kalendertage vor der Abreise entrichtet werden. Die vers\u00e4umte Zahlung vorgenannter Betr\u00e4ge zu den festgelegten Fristen stellt eine unmittelbare Aufl\u00f6sungsklausel solcher Art dar, dass sie die rechtm\u00e4\u00dfige Vertragsk\u00fcndigung durch den Reisevermittler und\/oder \u2013veranstalter bewirkt.<\/p>\n<p><strong>6) PREIS<\/strong><\/p>\n<p>Der Preis der Pauschalreise ist im Vertrag festgelegt unter Bezugnahme auf die Angaben im Katalog oder im au\u00dferhalb des Katalogs angebotenen Programm sowie auf die etwaig sp\u00e4ter aktualisierten Versionen der Kataloge oder der au\u00dferhalb des Katalogs angebotenen Programme. Preis\u00e4nderungen sind bis 20 Tage vor der Abreise und nur bedingt durch folgende Variationen zul\u00e4ssig:<\/p>\n<p>&#8211; Transportkosten, inkl. des Kraftstoffpreises;<\/p>\n<p>&#8211; Abgaben und Geb\u00fchren, die f\u00fcr bestimmte touristische Dienstleistungen anfallen, wie Steuern, Landegeb\u00fchren, Ein- und Ausschiffgeb\u00fchren in H\u00e4fen und Flugh\u00e4fen;<\/p>\n<p>&#8211; Wechselkurse, die f\u00fcr die jeweilige Pauschalreise zur Anwendung kommen.<\/p>\n<p>Richtwerte f\u00fcr besagte Variationen sind die Wechselkurse und die vorgenannten Preise, g\u00fcltig zum Erscheinungsdatum des Programms laut Katalogangabe bzw. zum Herausgabedatum der etwaigen vorgenannten Aktualisierungen laut dort vermerkter Angabe.<\/p>\n<p>Die Schwankungen wirken sich auf den Preis der Pauschalreise im Ausma\u00df des ausdr\u00fccklich im Katalog oder im au\u00dferhalb des Katalogs angebotenen Programm angegeben Prozentanteils aus.<\/p>\n<p><strong>7) R\u00dcCKTRITT DES VERBRAUCHERS<\/strong><\/p>\n<p><strong>7.1) R\u00fccktritt ohne Einbehalte.<\/strong><\/p>\n<p>Der Verbraucher ist in folgenden F\u00e4llen zum Vertragsr\u00fccktritt ohne Einbehalte berechtigt:<\/p>\n<p>a) Erh\u00f6hung des unter vorhergehendem Artikel 6 angef\u00fchrten Preises um mehr als 10%;<\/p>\n<p>b) signifikante \u00c4nderung eines oder mehrerer Vertragselemente, die sich aus sachlicher Sicht als grundlegend zur Nutzung der in ihrer Gesamtheit betrachteten und vom Veranstalter angebotenen Pauschalreise bezeichnen lassen, die nach dem Vertragsabschluss aber vor der Abreise eintritt und vom Verbraucher nicht akzeptiert wird.<\/p>\n<p>In vorgenannten F\u00e4llen hat der Verbraucher wahlweise folgenden Anspruch:<\/p>\n<p>a) Inanspruchnahme einer alternativen Pauschalreise ohne Preisaufschlag oder mit R\u00fcckerstattung des Mehrbetrags, sollte die zweite Pauschalreise weniger kosten als die erste;<\/p>\n<p>b) auf die ausschlie\u00dfliche R\u00fcckerstattung des bereits entrichteten Preisanteils. Besagte R\u00fcckerstattung hat innerhalb von sieben Werktagen nach Eingang des Verg\u00fctungsantrags zu erfolgen.<\/p>\n<p>Der Verbraucher muss seinen Beschluss (Annahme der \u00c4nderung oder R\u00fccktritt) sp\u00e4testens zwei Werktage nach Empfang der die Erh\u00f6hung oder \u00c4nderung ank\u00fcndigenden Benachrichtigung mitteilen. In Ermangelung einer termingerechten Mitteilung binnen obiger Frist gilt das vom Veranstalter unterbreitete Angebot als angenommen.<\/p>\n<p><strong>7.2) R\u00fccktritt mit Einbehalten.<\/strong><\/p>\n<p>Dem Verbraucher, der aus anderen als den im ersten Absatz angef\u00fchrten Gr\u00fcnden vor der Abreise vom Vertrag zur\u00fccktreten sollte, werden \u2013 unabh\u00e4ngig von der geleisteten Anzahlung \u2013 au\u00dfer der Registrier- und der etwaigen Versicherungsgeb\u00fchr folgende Einbehalte berechnet:<\/p>\n<p>* bis 30 Kalendertage vor der Abreise: kein Einbehalt;<\/p>\n<p>* ab 29 bis 15 Kalendertage vor der Abreise: 25% der Teilnahmequote;<\/p>\n<p>* ab 14 bis 8 Kalendertage vor der Abreise: 50% der Teilnahmequote;<\/p>\n<p>* in den 7 Kalendertagen vor der Abreise: 75% der Teilnahmequote;<\/p>\n<p>Keine R\u00fcckerstattung steht dem Kunden in folgenden F\u00e4llen zu:<\/p>\n<p>1. No-Show bzw. Nichterscheinen am vorgesehenen Ankunftstag ohne vorherige schriftliche Benachrichtigung des Veranstalters,<\/p>\n<p>2. Reise- oder Aufenthaltsunterbrechung,<\/p>\n<p>3. Unm\u00f6glichkeit des Reiseantritts aufgrund fehlender oder ung\u00fcltiger Ausreisepapiere oder jeder anderen zum Zweck des Reiseantritts vers\u00e4umten Erf\u00fcllung.<\/p>\n<p>Die R\u00fccktritte von Gesch\u00e4ftsvorg\u00e4ngen, die mit der Buchung von Bef\u00f6rderungsmitteln im Flug-, Schiffs- oder Bahnlinienverkehr verbunden sind, unterstehen in Bezug auf die Transportleistung den vom jeweiligen Frachtf\u00fchrer vorgesehenen Einbehalten.<\/p>\n<p>F\u00fcr fertig zusammengestellte Reisegesellschaften werden besagte Betr\u00e4ge von Mal zu Mal bei der Vertragsunterzeichnung vereinbart.<\/p>\n<p><strong>8) \u00c4NDERUNG ODER AUSFALL DER PAUSCHALREISE VOR DER ABFAHRT<\/strong><\/p>\n<p><strong>8.1) \u00c4nderungen auf Wunsch des Kunden<\/strong><\/p>\n<p>Die vom Kunden vor der Abreise und nach der Buchungsbest\u00e4tigung geforderten \u00c4nderungen verpflichten den Veranstalter nicht, sollten sie unerf\u00fcllbar sein.<\/p>\n<p>In jedem Fall entsteht dem Verbraucher durch die Forderung von \u00c4nderungen betreffs des Namenstr\u00e4gers des Gesch\u00e4ftsvorgangs, der Unterbringung und der Verpflegung im Hotel eine bei Reiseausfall nicht erstattbare feste Geb\u00fchr in H\u00f6he von \u20ac 25,00.<\/p>\n<p>\u00c4nderungen in Bezug auf: Hotelwechsel, Abreisedatum, Reduzierung der Teilnehmerzahl, Aufenthaltsdauer werden als R\u00fccktritt des Verbrauchers betrachtet, die unter den Geltungsbereich der in Artikel 7 angef\u00fchrten Bedingungen fallen.<\/p>\n<p><strong>8.2) Ausfall der Pauschalreise<\/strong><\/p>\n<p>Sollte der Veranstalter vor der Abreise schriftlich mitteilen, nicht in der Lage zu sein, eine oder mehrere Leistungen im Rahmen der Pauschalreise zu erbringen, und eine Alternativl\u00f6sung vorschlagen, kann der Verbraucher wahlweise sein Recht geltend machen, entweder den bereits geleisteten Betrag zur\u00fcck zu erhalten oder die ersatzweise abgebotene Pauschalreise in Anspruch zu nehmen (im Sinne von Absatz 2 und 3 vorhergehenden Artikels 7).<\/p>\n<p>Der Verbraucher kann vorgenannte Rechte auch aus\u00fcben, falls der Ausfall der Reise vom Nichterreichen der im Katalog oder im Programm au\u00dferhalb des Katalogs vorgesehenen Mindestteilnehmerzahl abh\u00e4ngt.<\/p>\n<p>Der Veranstalter, der die Pauschalreise r\u00fcckg\u00e4ngig macht, zahlt dem Kunden im Sinne und mit Wirkung von Artikel 1469 bis Nr.5, Codice Civile (Ital. B\u00fcrgerliches Gesetzbuch), den doppelten Betrag zur\u00fcck, als der Kunde tats\u00e4chlich bezahlt und der Veranstalter materiell eingezogen hat. Davon sind folgende F\u00e4lle ausgenommen:<\/p>\n<p>a) R\u00fccktritt infolge eines der von Artikel 12 und 13 des gesetzesvertretenden Dekrets 111\/95 vorgesehenen Umst\u00e4nde, d.h. h\u00f6here Gewalt, Zufallsereignis und Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl.<\/p>\n<p>b) Nichtannahme des Verbrauchers der etwaigen Alternativangebote des Veranstalters laut Artikel 13, 1. Absatz des gesetzesvertretenden Dekrets 11\/95.<\/p>\n<p>Der R\u00fcckerstattungsbetrag wird keinesfalls mehr als doppelt so hoch sein wie die Betr\u00e4ge, die der Verbraucher zum gleichen Datum kraft vorherigen Artikels 7.2 schulden w\u00fcrde, sollte er derjenige sein, der die Reise r\u00fcckg\u00e4ngig macht.<\/p>\n<p><strong>9) \u00c4NDERUNGEN NACH DER ABREISE<\/strong><\/p>\n<p>Sollte der Veranstalter nach der Abreise nicht in der Lage sein, einen wesentlichen Teil der vertraglichen Leistungen aus einem beliebigen Grund zu erbringen, davon ausgenommen das eigene Verschulden des Verbrauchers, muss er Alternativl\u00f6sungen ohne Preisaufschl\u00e4ge zu Lasten des Vertragspartners bereitstellen und diesem, sollten die erbrachten Leistungen weniger kosten als die vorhergesehen, die entsprechende Differenz r\u00fcckerstatten.<\/p>\n<p>Sollte sich keine Alternativl\u00f6sung als m\u00f6glich erweisen bzw. sollte der Verbraucher die vom Veranstalter bereitgestellte L\u00f6sung aus ernsten und berechtigten Gr\u00fcnden ablehnen, wird der Veranstalter ein dem urspr\u00fcnglich vorgesehenen entsprechendes Bef\u00f6rderungsmittel zur R\u00fcckkehr an den Abreiseort oder an einen anderen ggf. vereinbarten Ort im Rahmen der Verf\u00fcgbarkeit des Mittels und der Pl\u00e4tze bereitstellen und ihm den Preisunterschied zwischen den vorgesehenen und erbrachten Leistungen bis zum Zeitpunkt der vorzeitigen R\u00fcckkehr erstatten.<\/p>\n<p><strong>10) ERSETZUNGEN<\/strong><\/p>\n<p>Der verzichtende Kunde kann sich durch eine andere Person ersetzen lassen, vorausgesetzt:<\/p>\n<p>a) der Veranstalter wurde mindestens 4 Werktage vor dem festgelegten Abreisedatum davon informiert und gleichzeitig \u00fcber die Personalien des Abtretungsempf\u00e4ngers unterrichtet;<\/p>\n<p>b) die Ersatzperson erf\u00fcllt alle Bedingungen zur Inanspruchnahme der Leistung (laut Artikel 10, gesetzesvertretendes Dekret 111\/95) und insbesondere die Anforderungen in Bezug auf Reisepass, Visa, Gesundheitsatteste;<\/p>\n<p>c) die Ersatzperson erstattet dem Veranstalter s\u00e4mtliche zur Veranlassung des Ersatzes getragenen Unkosten in dem ihm vor der Abtretung mitgeteilten Ausma\u00df.<\/p>\n<p>Abtreter und Abtretungsempf\u00e4nger haften dar\u00fcber hinaus gemeinschuldnerisch f\u00fcr die Zahlung des Restbetrags des Preises sowie der Betr\u00e4ge laut Buchstabe c) vorliegenden Artikels.<\/p>\n<p>Im Zusammenhang mit bestimmten Leistungsarten kann vorkommen, dass ein dritter Leistungserbringer die Namens\u00e4nderung des Abtretungsempf\u00e4ngers, auch falls binnen der Frist laut vorhergehendem Punkt a) erfolgt, ablehnt. Der Veranstalter haftet deshalb nicht f\u00fcr die etwaige Ablehnung der \u00c4nderung durch dritte Leistungserbringer.<\/p>\n<p>Der Veranstalter wird besagte Ablehnung den davon betroffenen Personen vor der Abreise unverz\u00fcglich mitteilen.<\/p>\n<p><strong>11) PFLICHTEN DER TEILNEHMER<\/strong><\/p>\n<p>Die Teilnehmer m\u00fcssen ausgestattet sein mit pers\u00f6nlichem Reisepass oder einem anderen g\u00fcltigen Ausweis f\u00fcr alle auf der Reisestrecke liegenden L\u00e4nder, sowie mit den Aufenthalts- und Transitvisa und den ggf. erforderlichen Gesundheitsattesten. Sie m\u00fcssen au\u00dferdem die \u00fcblichen Vorsichts- und Sorgfaltsregeln und die spezifischen Regeln, die in den Reiseziell\u00e4ndern gelten, einhalten und s\u00e4mtliche ihnen vom Veranstalter erteilten Informationen sowie die sich auf die Pauschalreise beziehenden Regeln und Verwaltungs- und Rechtsvorschriften beachten. Die Teilnehmer haften f\u00fcr alle Sch\u00e4den, die der Veranstalter aufgrund ihrer Nichtbeachtung oben auseinandergesetzter Verpflichtungen erleiden sollte.<\/p>\n<p>Der Verbraucher ist verpflichtet, dem Veranstalter s\u00e4mtliche Dokumente und Elemente in seinem Besitz bereitzustellen, die diesem bei der Aus\u00fcbung seines Eintrittsrechtes gegen\u00fcber Drittverantwortlichen des Schadens hilfreich sind, und haftet gegen\u00fcber dem Veranstalter f\u00fcr die Beeintr\u00e4chtigung des Eintrittsrechtes. Der Verbraucher wird dem Veranstalter dar\u00fcber hinaus bei der Buchung seine pers\u00f6nlichen Sonderw\u00fcnsche schriftlich mitteilen, die zum Gegenstand spezifischer Abkommen \u00fcber die Reisebedingungen werden k\u00f6nnen, vorausgesetzt dass deren Umsetzung m\u00f6glich ist.<\/p>\n<p><strong>12) HOTELKLASSIFIZIERUNG<\/strong><\/p>\n<p>Die offizielle Hotelklassifizierung wird im Katalog oder in anderem Infomaterial ausschlie\u00dflich auf der Grundlage der ausdr\u00fccklichen und formalen Angaben der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden des Landes, in dem die Leistung erbracht wird, ausgewiesen. In Ermangelung offizieller, von den zust\u00e4ndigen \u00d6ffentlichen Beh\u00f6rden auch der EU-L\u00e4nder, auf die sich die Leistung bezieht, anerkannter Klassifizierungen beh\u00e4lt sich der Veranstalter vor, im Katalog oder im Prospekt eine eigenen Beschreibung des Hotels zu liefern, so dass der Verbraucher imstande ist, dieselbe zu bewerten und folglich anzunehmen.<\/p>\n<p><strong>13) HAFTUNGSREGELUNG.<\/strong><\/p>\n<p>Der Veranstalter haftet f\u00fcr die dem Verbraucher verursachten Sch\u00e4den infolge der g\u00e4nzlichen oder teilweisen Nichterf\u00fcllung der vertraglich zustehenden Leistungen, egal ob diese von ihm selbst oder von anderen Leistungserbringern erbracht werden, es sei denn, er k\u00f6nne belegen, dass die Nichterf\u00fcllung durch Verschulden des Verbrauchers (einschlie\u00dflich durch dessen Eigeninitiativen w\u00e4hrend der Pauschalreisen) oder durch nicht am Erbringen der vertraglichen Leistungen beteiligte Umst\u00e4nde, durch Zufallsereignisse, h\u00f6here Gewalt bzw. durch Umst\u00e4nde verursacht wurde, die der Veranstalter trotz aller professionellen Sorgfalt unwahrscheinlich voraussehen oder l\u00f6sen konnte.<\/p>\n<p>Der Vermittler, bei dem die Pauschalreise gebucht wurde, haftet in keinem Fall f\u00fcr die aus der Reiseveranstaltung entstehenden Pflichten, sondern ausschlie\u00dflich f\u00fcr die aus seiner Vermittlungsfunktion entstehenden Verpflichtungen, allerdings nur beschr\u00e4nkt auf den f\u00fcr besagte Haftungen durch die vorgenannten Gesetze oder Vereinbarungen festgelegten Rahmen.<\/p>\n<p><strong>14) HAFTUNGSGRENZEN<\/strong><\/p>\n<p>Der vom Veranstalter f\u00fcr Personensch\u00e4den geschuldete Entsch\u00e4digung kann in keinem Fall h\u00f6her sein als die von den internationalen Abkommen vorgesehenen Entsch\u00e4digungsbetr\u00e4ge f\u00fcr Leistungen, deren Nichterf\u00fcllung die Haftung herbeigef\u00fchrt hat: und zwar das Warschauer Abkommen 1929 \u00fcber den internationalen Flugverkehr in der Fassung von Den Haag 1955; das Berner Abkommen (CIV) \u00fcber den Eisenbahnverkehr; das Br\u00fcsseler Abkommen von 1970 (CCV) \u00fcber Reisevertr\u00e4ge, was jeden Haftungsbestand des Veranstalters angeht. In jedem Fall ist die Schadenersatzleistung auf &#8222;2.000 Goldfranken Germinal f\u00fcr Sachsch\u00e4den&#8220; laut Artikel 13 Nr.2, CCV, und 5.000 Goldfranken Germinal f\u00fcr jeden anderen Schaden und f\u00fcr die in Artikel 1783, Codice Civile, festgelegten Sch\u00e4den beschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p><strong>15) BEISTANDSPFLICHT<\/strong><\/p>\n<p>Der Veranstalter hat die Pflicht, dem Verbraucher die seiner professionellen Sorgfalt entsprechenden Beistandsleistungen ausschlie\u00dflich im Rahmen der ihm laut Gesetz oder Vertrag auferlegten Pflichten zukommen zu lassen.<\/p>\n<p>Der Veranstalter und der Verk\u00e4ufer sind von ihrer jeweiligen Haftung befreit (Art. 13 und 14), wenn die vers\u00e4umte oder unsachgerechte Vertragsausf\u00fchrung dem Verbraucher zuzurechnen ist oder durch unvorhersehbare oder unabwendbare Fremdumst\u00e4nde bzw. Zufallsereignisse oder h\u00f6here Gewalt verursacht wurde.<\/p>\n<p><strong>16) BESCHWERDEN UND MELDUNGEN<\/strong><\/p>\n<p>Laut Art.19 Nr. 2 des gesetzesvertretenden Dekrets 111\/95 muss der Verbraucher beim Veranstalter Beschwerde einreichen, um die Nichtentsprechungen und M\u00e4ngel der Pauschalreise sowie alle Nichterf\u00fcllungen bei deren Organisation oder Durchf\u00fchrung zum Zeitpunkt ihres Eintretens zu melden, damit der Veranstalter unverz\u00fcglich f\u00fcr Abhilfe sorgen kann. Sollte dies nicht unmittelbar m\u00f6glich sein, kann der Kunden au\u00dferdem Beschwerde einreichen mittels Einschreiben mit R\u00fcckschein an den Veranstalter oder Vermittler, und zwar sp\u00e4testens 10 Werktage nach der R\u00fcckkehr an den Abreiseort.<\/p>\n<p><strong>17) VERSICHERUNG GEGEN REISEAUSFALL- UND R\u00dcCKF\u00dcHRUNGSUNKOSTEN<\/strong><\/p>\n<p>Nyala Wonder Travel ist durch die mit SAI S.p.A. abgeschlossene Police Nr. 70435044.00 .p.A. haftpflichtversichert laut Art. 15 und 16 des gesetzesvertretenden Dekrets 111\/95. Falls nicht ausdr\u00fccklich im Preis einbegriffen, ist es nicht nur m\u00f6glich, sondern empfehlenswert bei der Buchung in den Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen des Veranstalters oder des Vermittlers bzw. direkt mit darauf spezialisierten Versicherungsunternehmen besondere Versicherungspolicen gegen die durch den Ausfall der Pauschalreise, durch Unf\u00e4lle und Gep\u00e4ck entstehenden Unkosten abzuschlie\u00dfen. Es ist au\u00dferdem m\u00f6glich, einen Servicevertrag zur Deckung der R\u00fcckf\u00fchrungs-\/R\u00fccktransportkosten bei Unfall und Krankheit abzuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p><strong>18) GARANTIEFONDS<\/strong><\/p>\n<p>Bei der Generaldirektion f\u00fcr Tourismus des Ministeriums f\u00fcr Produktionst\u00e4tigkeiten ist der Nationale Garantiefonds eingerichtet, an den sich der Verbraucher (laut Artikel 21, gesetzesvertretende Dekret 111\/95) im Fall der Zahlungsunf\u00e4higkeit oder der Konkurserkl\u00e4rung des Vermittlers oder des Veranstalters zum Schutz folgender Anspr\u00fcche wenden kann:<\/p>\n<p>a) R\u00fcckerstattung des gezahlten Preises;<\/p>\n<p>b) seine R\u00fcckreise im Falle von Auslandsreisen.<\/p>\n<p>Der Fonds muss dar\u00fcber hinaus sofortige Geldmittel im Falle der zwangsm\u00e4\u00dfigen R\u00fcckreise von Touristen aus Nicht-Eu-L\u00e4ndern anl\u00e4sslich von Notzust\u00e4nden bereitstellen, die dem Verhalten des Veranstalters zu- oder nicht zuzurechen sind.<\/p>\n<p>Die Eingriffsbestimmungen des Fonds sind durch das Dekret des Pr\u00e4sidenten des Ministerrats vom 23.07.99, Nr. 349 Amtsblatt Nr.249 vom 12.10.1999 (laut Artikel 21 Nr.5, gesetzesvertretende Dekret Nr.111\/95) festgelegt.<\/p>\n<p><strong>ADDENDUM: ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN F\u00dcR DEN VERKAUF VON EINZELNEN TOURISTISCHEN LEISTUNGEN.<\/strong><\/p>\n<p><strong>A) NORMVORSCHRIFTEN<\/strong><\/p>\n<p>Da sich Vertr\u00e4ge, deren Gegenstand reine Transport-, Aufenthaltsleistungen bzw. alle anderen separaten touristischen Leistungen sind, nicht den rechtsgesch\u00e4ftlichen Sachverhalt einer Reiseveranstaltung bzw. Pauschalreise beinhalten, werden sie durch folgende Vorschriften des CCV geregelt: Artikel 1, Nr.3 und Nr.6; Artikel 17 bis 23; Art. 24 bis 31, was die von denen des Reiseveranstaltungsvertrags abweichenden Bestimmungen angeht, sowie die anderen davon abweichenden Vereinbarungen, die sich spezifisch auf den Verkauf der einzelnen Vertragsleistung beziehen.<\/p>\n<p><strong>B) VERTRAGSBEDINGUNGEN<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr besagte Vertr\u00e4ge kommen au\u00dferdem folgende Klauseln der oben angef\u00fchrten allgemeinen Vertragsbedingungen \u00fcber den Verkauf von Pauschalreisen zur Anwendung: Artikel 4 1. Absatz; Artikel 5; Artikel 7; Artikel 8; Artikel 9; Artikel 10 1. Absatz; Artikel 11; Artikel 15; Artikel 17.<\/p>\n<p>Die Anwendung besagter Klauseln bewirkt keinesfalls, dass die jeweiligen Vertr\u00e4ge den Sachverhalt einer Pauschalreise beinhalten. Die Terminologie besagter Klauseln betreffs des Pauschalreisevertrags (Reiseveranstalter usw.) ist deshalb unter Bezugnahme auf die entsprechenden Figuren des Verkaufsvertrags \u00fcber einzelne touristische Leistungen aufzufassen (Vermittler, Aufenthalt usw.).<\/p>\n<p><strong>INFORMATIONSPFLICHT IM SINNE VON ARTIKEL 16 deS GESETZES 269\/98.<\/strong><\/p>\n<p>Das italienische Gesetz ahndet mit der Haftstrafe die mit Kinderprostitution und \u2013pornografie verkn\u00fcpften Straftaten, auch falls im Ausland begangen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1) VORBEDINGUNG \u2013 ERKL\u00c4RUNG DES BEGRIFFS PAUSCHALREISE Folgendes vorausgesetzt: a) Das gesetzesvertretende Dekret Nr. 111 vom 17.3.95 zur Umsetzung der EG-Richtlinie 90\/314\/CE verf\u00fcgt zum Schutz der Verbraucher, dass der Veranstalter und Vermittler der Pauschalreisen, an den sich die Verbraucher wenden, \u00fcber die zum Erbringen ihrer T\u00e4tigkeit notwendige Verwaltungserm\u00e4chtigung (Artikel 3\/1, Buchstabe a, gesetzesvertretende Dekret 111\/95) [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","template":"","meta":{"_acf_changed":false,"_et_pb_use_builder":"","_et_pb_old_content":"","_et_gb_content_width":"","footnotes":""},"class_list":["post-1617","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v25.9 - https:\/\/yoast.com\/wordpress\/plugins\/seo\/ -->\n<title>Allgemeine Vertragsbedingungen Fur Den Verkauf Von Pauschalreisen | TOUR OPERATOR INCOMING LIGURIA COSTA AZZURRA PROVENZA PIEMONTE<\/title>\n<meta name=\"description\" content=\"NYALA WONDER TRAVEL ein Tour Operator der auf Ligurien, die Heidegegend Piemonts und Cote d&#039;Azur spezialisiert ist.\" \/>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/nyalatravel.com\/de\/allgemeine-vertragsbedingungen-fur-den-verkauf-von-pauschalreisen\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Allgemeine Vertragsbedingungen Fur Den Verkauf Von Pauschalreisen | TOUR OPERATOR INCOMING LIGURIA COSTA AZZURRA PROVENZA PIEMONTE\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"NYALA WONDER TRAVEL ein Tour Operator der auf Ligurien, die Heidegegend Piemonts und Cote d&#039;Azur spezialisiert ist.\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/nyalatravel.com\/de\/allgemeine-vertragsbedingungen-fur-den-verkauf-von-pauschalreisen\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"TOUR OPERATOR INCOMING LIGURIA COSTA AZZURRA PROVENZA PIEMONTE\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"2012-08-15T10:35:29+00:00\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Gesch\u00e4tzte Lesezeit\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"14\u00a0Minuten\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\/\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\/\/nyalatravel.com\/de\/allgemeine-vertragsbedingungen-fur-den-verkauf-von-pauschalreisen\/\",\"url\":\"https:\/\/nyalatravel.com\/de\/allgemeine-vertragsbedingungen-fur-den-verkauf-von-pauschalreisen\/\",\"name\":\"Allgemeine Vertragsbedingungen Fur Den Verkauf Von Pauschalreisen | TOUR OPERATOR INCOMING LIGURIA COSTA AZZURRA PROVENZA PIEMONTE\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\/\/nyalatravel.com\/de\/#website\"},\"datePublished\":\"2011-12-04T07:02:27+00:00\",\"dateModified\":\"2012-08-15T10:35:29+00:00\",\"description\":\"NYALA WONDER TRAVEL ein Tour Operator der auf Ligurien, die Heidegegend Piemonts und Cote d'Azur spezialisiert ist.\",\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\/\/nyalatravel.com\/de\/allgemeine-vertragsbedingungen-fur-den-verkauf-von-pauschalreisen\/#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"de\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"ReadAction\",\"target\":[\"https:\/\/nyalatravel.com\/de\/allgemeine-vertragsbedingungen-fur-den-verkauf-von-pauschalreisen\/\"]}]},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\/\/nyalatravel.com\/de\/allgemeine-vertragsbedingungen-fur-den-verkauf-von-pauschalreisen\/#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Home\",\"item\":\"https:\/\/nyalatravel.com\/de\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"Allgemeine Vertragsbedingungen Fur Den Verkauf Von Pauschalreisen\"}]},{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\/\/nyalatravel.com\/de\/#website\",\"url\":\"https:\/\/nyalatravel.com\/de\/\",\"name\":\"TOUR OPERATOR INCOMING LIGURIA COSTA AZZURRA PROVENZA PIEMONTE\",\"description\":\"Nyala Wonder Travel D.M.C. 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